Einlagengarantie als Absicherung des Kapitals

Viele Anleger suchen eine Geldanlage vor allem aufgrund der hohen Sicherheit aus. Während die Rendite oftmals nur zweitrangig ist, geht es bei der Wahl der passenden Geldanlage vor allen Dingen darum, dass Kapitalverluste möglichst ausgeschlossen werden. Ein gewisses Risiko hat allerdings nahezu jede Geldanlage, auch wenn zum Beispiel ein Zins-, Währungs- oder Kursrisiko ausgeschlossen werden kann. Dennoch muss der Anleger bei fast allen Anlageprodukten zumindest das Emittentenrisiko in Kauf nehmen.

Denn sollte der Emittent des Produktes, also in aller Regel die Bank in die Zahlungsunfähigkeit geraten, dann ist die Rückzahlung der Anlagebeträge oftmals mehr als fraglich. Damit es aber auch einige Anlageformen gibt, bei denen selbst dieses Emittentenrisiko abgesichert werden kann, gibt es seit geraumer Zeit die sogenannte Einlagensicherung bzw. Einlagengarantie. In einem Satz erläutert beinhaltet die Einlagensicherung, dass Kundeneinlagen auf bestimmten Anlagekonten auch dann noch sicher sind, falls die Bank Insolvenz anmelden muss. Der Anleger erhält sein Kapital also aufgrund der Einlagengarantie auch im Insolvenzfall zurück, jedoch nur innerhalb einer festgelegten Betragsgrenze. Und zwar beträgt diese Grenze seit einiger Zeit 100.000 Euro, was jedoch nur für die gesetzliche Einlagensicherung gilt. Denn im Bereich der Einlagengarantie gibt es zwei Varianten, zum einen die gesetzliche und zum anderen die freiwillige private Einlagensicherung, die vor allen Dingen auch viele deutsche Kreditinstitute betreiben.

Die gesetzliche Einlagengarantie verpflichtet alle Banken in der Eurozone dazu, ihren Kunden selbst im Insolvenzfall über den vorhandenen Einlagensicherungsfonds bis zu 100.000 Euro des Anlagekapitals (pro Kunde) zu „erstatten“. Dazu muss der Kunde dann im „Schadensfall“ einen Antrag stellen bzw. seine Ansprüche anmelden, sodass die Kapitalrückzahlung spätestens 30 Tage später erfolgen kann bzw. erfolgen muss. Für den Großteil aller Anleger ist die gesetzliche Einlagengarantie mit bis zu 100.000 Euro ausreichend, jedoch nicht für alle Kunden. Denn natürlich gibt es auch Anleger, die mehr als 100.000 Euro anlegen möchten. Diese Anleger sollten dann darauf achten, sich für eine Bank zu entscheiden, die auch noch eine private Einlagensicherung betreibt. Vorteilhaft an dieser privaten Einlagengarantie ist, dass die Einlagen eines jeden Kunden oftmals bis zu weit höheren Beträgen geschützt sind, als es bei der gesetzlichen Einlagensicherung der Fall ist. Mitunter können auf diese Weise sogar Einlagen von vielen Millionen Euro abgesichert werden. Die Einlagengarantie gilt übrigens prinzipiell nur für Anlagesummen, die entweder auf einem Girokonto, einem Sparkonto, einem Tagesgeldkonto oder auf einem Festgeldkonto angelegt sind.