Entgeltumwandlung und Direktversicherung

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gibt es fünf verschiedene Durchführungswege, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbieten kann. Mit Durchführungsweg ist gemeint, dass auf diesem Wege Kapital für eine spätere Betriebsrente angespart werden kann. Neben den Pensionsfonds und der Direktzusage ist unter anderem auch die sogenannte Direktversicherung einer dieser fünf Durchführungswege.

Bei einer Direktversicherung handelt es sich vorrangig um eine private Rentenversicherung oder auch um eine Kapitallebensversicherung. Im Zuge der betrieblichen Altersvorsorge ist es der Arbeitgeber, der diese Direktversicherung für seinen Mitarbeiter abschließt. Der Arbeitgeber ist also in diesem Fall der Beitragszahler, während der Arbeitnehmer sowohl der Versicherte als auch der Begünstigte der Versicherung ist. Die Beitragszahlung zur Direktversicherung wird in aller Regel durch eine sogenannte Entgeltumwandlung vorgenommen. Die Entgeltumwandlung beinhaltet, dass dem Arbeitnehmer vom Bruttogehalt ein bestimmter Betrag abgezogen wird, der dann in die Direktversicherung fließt. Durch dieses Verfahren sind die Beiträge bis zu maximal 2.688 Euro im Jahr nicht steuerlich belastet, was hingegen dann der Fall wäre, wenn der Beitrag erst vom späteren Nettoeinkommen gezahlt werden würde. Ausgezahlt wird die Direktversicherung nach der vertraglich vereinbarten Laufzeit, die frühestens dann enden kann, wenn der Arbeitnehmer das 62. Lebensjahr vollendet hat (gilt für ab 2012 geschlossene Neuverträge). Im Zusammenhang mit der Direktversicherung gibt es neben diesem frühesten Auszahldatum aber noch einige weitere Vorgaben, die bei dieser betrieblichen Altersvorsorge zu beachten sind. So darf eine Direktversicherung zum Beispiel nur für eine Tätigkeit abgeschlossen werden, die als ausgeübte Haupttätigkeit bezeichnet werden kann.

Somit ist es nicht möglich, die Direktversicherung im Zusammenhang mit einem Nebenverdienst abzuschließen. Wichtig zu wissen ist sicherlich für einige Verbraucher auch, dass die Direktversicherung nicht auf Hartz IV-Bezüge angerechnet werden darf. Viele Verbraucher werden sich auch fragen, was mit dem bereits angesparten Guthaben passiert, falls man beim bisherigen Arbeitgeber kündigen sollte oder dieser das Arbeitsverhältnis kündigt. Für diesen Fall gibt es eine klare Regelung, die besagt, dass der Vertrag auf den Arbeitnehmer übertragen wird. Selbstverständlich ist es jedoch möglich, dass ein neuer Arbeitgeber den bestehenden Vertrag fortführen kann. Alternativ kann die Direktversicherung vom Arbeitnehmer mit eigenen Mitteln weiterhin bedient oder auch beitragsfrei gestellt werden. Ein Vorteil der Direktversicherung ist auch, dass es sich um eine relativ sichere Form der Altersvorsorge handelt. Denn sowohl das eingezahlte Kapital als auch ein Mindestertrag sind zum Laufzeitende hin garantiert. Hinzu kommen natürlich noch die bereits erwähnten Steuervorteile sowie die gesparten Sozialabgaben, sodass die Direktversicherung vor allem durch die Entgeltumwandlung eine durchaus attraktive Form der (betrieblichen) Altersvorsorge darstellt.