Kapitalertragsteuer auf Lebensversicherung

Grundsätzlich ist die Kapitalertragsteuer, die es in Deutschland in der derzeitigen Form seit dem Jahr 2009 gibt, auf alle Erträge zu zahlen, die durch die Anlage von Kapital erzielt werden. Dazu zählen natürlich auch Lebensversicherungen, die mit einem bestimmten Garantiezins versehen sind sowie eventuell weitere Erträge für ihre Anleger erzielen. Dabei wird der Garantiezins durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, die Höhe der übrigen Erträge hängt davon ab, wie gut die jeweilige Gesellschaft mit dem Geld ihrer Anleger wirtschaftet.

Genau wie für andere Erträge aus Kapitalanlagen liegt die Kapitalertragsteuer auch für Lebensversicherungen bei 25 Prozent der Zinsen. Zusätzlich fallen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer an. Diese Steuern werden direkt vom jeweiligen Versicherer an das Finanzamt überwiesen, der Versicherungsnehmer muss sich also nicht darum kümmern. Für den Fall, dass die eigenen Freibeträge noch nicht überschritten wurden, kann man zu viel gezahlte Kapitalertragsteuern zurückverlangen. Dazu muss man als Versicherungsnehmer im Rahmen der Einkommensteuererklärung die entsprechenden Angaben machen. Für alle Lebensversicherungen, die bereits vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden und die eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren aufweisen, gilt die Kapitalertragsteuer überhaupt nicht. Diese Versicherungen sind grundsätzlich von der Steuerpflicht befreit. Um von dieser Regelung noch zu profitieren, hatte es in den letzten Monaten des Jahres 2004 eine große Zahl an Neuverträgen gegeben. Sollte eine solche Versicherung jedoch noch vor dem Ablauf von zwölf Jahren vom Versicherer zurückgekauft werden, fällt auch für diese Erträge die Kapitalertragsteuer an.

Seit dem 1. Januar 2005 gilt die Befreiung von der Steuerpflicht nicht mehr. Allerdings ist es auch bei neueren Policen so, dass die Kapitalertragsteuer nur auf einen Teil der Erträge gezahlt werden muss, wenn die Laufzeit des Vertrags mehr als zwölf Jahre beträgt. Wird die Police hingegen schon vor dem Ablauf von zwölf Jahren gekündigt, muss auch für diese Papiere in jedem Fall Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Das bedeutet, dass es sich in der Regel nicht lohnt, eine Versicherung tatsächlich zu kündigen; stattdessen sollte man versuchen, sie an den Versicherer oder einen darauf spezialisierten Anbieter zu verkaufen. Ob es sich bei der Lebensversicherung um eine kapital- oder fondsgebundene Versicherung handelt, spielt für die Kapitalertragsteuer keine Rolle. Die Steuerpflicht gilt für alle Erträge aus entsprechenden Versicherungen. Wie das Geld der Versicherten durch die jeweilige Gesellschaft angelegt wird, ist für das Finanzamt nicht entscheidend. Allerdings fällt die Kapitalertragsteuer erst im Ablaufjahr an. Sollte der persönliche Steuersatz des Versicherten in diesem Jahr unter 25 Prozent liegen, müssen die Erträge aus der Lebensversicherung nur mit diesem niedrigeren Satz versteuert werden.