Kinderzulage in Riester-Rente einfließen lassen

Mit der Riester-Rente erhalten Sparer die Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen. Mit Abschluss eines Riester-Vertrages können Versicherte von einigen Vorteilen profitieren, denn der Staat fördert diese Art der privaten Altersvorsorge. Dies betrifft insbesondere Versicherte mit Kindern, denn durch die Kinderzulage können Familien mit Kindern von besonders hohen Zulagen profitieren. Wie hoch die Kinderzulage ist, hängt von der Anzahl der Kinder ab.

Zunächst einmal kann jeder Sparer, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht, eine Grundzulage erhalten. Diese liegt bei derzeit 154 Euro je Person und Jahr. Damit erhalten Sparer bereits einen Zuschuss zur privaten Altersvorsorge. Mit jedem Kind kann die Zulage erhöht werden. Diese Kinderzulage lag im Jahre 2003 noch bei 46 Euro je Kind. Nach und nach wurde die Zulage erhöht. Zwei Jahre später zahlte der Staat bereits eine Kinderzulage von bis zu 92 Euro. Durch weitere Erhöhungen sind mittlerweile Zulagen von 185 Euro oder sogar von bis zu 300 Euro je Kind möglich. Welche Kinderzulage gewährt werden kann, hängt insbesondere davon ab, wann das Kind geboren wurde. Für Kinder mit einem Geburtsdatum vor dem Jahre 2008 liegt die jährliche Förderleistung für den elterlichen Sparvertrag derzeit bei 185 Euro. Für Kinder mit einem Geburtsdatum ab dem Jahre 2008 erhalten Eltern hingegen die maximale Förderleistung von 300 Euro. Diese Kinderzulage wird in jedem Jahr gewährt, in welchem die Eltern auch Kindergeld für das Kind bezogen. Der Anspruch auf Kindergeld muss allerdings nicht das ganze Jahr über bestanden haben, sondern es reicht aus, wenn der betreffende Elternteil mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld hatte.

Eltern mit einem Kind, das im Dezember geboren wurde, können somit für das gesamte Jahr die Zulage erhalten. Die Zulage wird unabhängig von der Anzahl der Kinder gewährt. Eltern mit einem Kind können somit derzeit bis zu 300 Euro im Jahr zusätzlich als Kinderzulage erhalten und Eltern mit beispielsweise drei Kindern 900 Euro. Die Grundzulage zur Riester-Rente steht jedem Sparer zu, wodurch Mutter sowie Vater von dieser Zulage profitieren können. Die Kinderzulage wird jedoch nur einmal je Kind gewährt. Somit müssen sich Eltern entscheiden, wer die Kinderzulage erhalten soll. Ohne Regelung erfolgt bei verheirateten Paaren die Gutschrift auf dem Riester-Konto der Mutter. Alternativ kann auch geregelt werden, dass der Vater die Zulage erhält. Dazu ist jedoch die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Diese Zustimmung muss per Antrag in jedem Jahr neu gestellt werden. Dadurch ist dies mit etwas Aufwand verbunden, jedoch erhalten dadurch Paare die Möglichkeit, die Kinderzulagen von mehreren Kindern untereinander aufzuteilen. Bei unverheirateten Paaren kann stets der Riester-Sparer die Kinderzulage erhalten, welcher auch das Kindergeld erhält. Ein Übertrag an den jeweils anderen Elternteil ist in dem Zusammenhang nicht vorgesehen.