Vermögensberater schwenken auf Honorarberatung um

Die Vergütung von Vermögensberatern ist auf verschiedene Weisen möglich. Lange Zeit galt die Provisionsberatung als eines der meistgenutzten Vergütungsformen. Doch mittlerweile nutzen viele Vermögensberater die Honorarberatung. Dabei handelt es sich um zwei grundlegend unterschiedliche Vergütungsarten. Insbesondere die Honorarberatung soll dabei für den Kunden von Vorteil sein, denn im Rahmen der Provisionsberatung erhält der Vermögensberater sein Geld durch bestimmte Produkte und Anbieter.

Bei der Honorarberatung erfolgt die Vergütung hingegen für die Beratung, unabhängig davon, für welches Produkt sich der Kunde entscheidet. Dadurch soll eine unabhängige Vermögensberatung möglich werden. Das ist möglich, da ein Honorarberater für seine Beratungsleistung eine feste Vergütung erhält. Dieses Honorar wird in der Regel je Stunde in Rechnung gestellt und kann beispielsweise bei 150 Euro pro Stunde liegen. Die Honorare können je nach Vermögensberater und Anlagekapital sehr stark variieren. Die vereinbarte Vergütung wird für die Beratungsleistung in jedem Fall fällig, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde tatsächlich ein Produkt abschließt oder nicht. Das gibt Kunden die Möglichkeit, sich in Finanzfragen beraten zu lassen, ohne dass ein tatsächlicher Abschlusswunsch besteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Bankkunde nicht sicher ist, ob er aus der bestehenden Kapitalanlage austreten und sich für ein anderes Produkt entscheiden soll. Mit dem Fachwissen und der Erfahrung kann der Vermögensberater den Kunden umfassend informieren und ihm zum Beispiel auch vom Wechsel eines Finanzproduktes abraten. Ob ein Vermögensberater über die Provision oder per Honorar abrechnet, kann häufig schon anhand der Berufsbezeichnung erkannt werden. Insbesondere im Bereich der Geldanlage bestehen gesetzliche Regelungen, wodurch der Beruf des Honorarberaters geschützt ist.

Wer diese Berufsbezeichnung trägt, darf keine Provisionen für seine Beratungs- oder Vermittlertätigkeit erhalten. Ein solcher Vermögensberater kann zum Beispiel die Bezeichnung Honorarfinanzanlageberater oder Honoraranlageberater tragen. Daneben gibt es auch Versicherungsberater, welche keine Provision erhalten dürfen. Auf den ersten Blick erscheint vielen Kunden ein Stundensatz von beispielsweise 150 Euro oder mehr sehr hoch zu sein. Ein Blick auf Provisionsabrechnungen zeigt allerdings, dass in dem Bereich häufig deutlich mehr Geld eingenommen wird. Dieses wird letztendlich auch vom Kunden bezahlt, auch wenn dies dem Anleger nicht direkt in Rechnung gestellt wird. Bereits ab Anlagebeträgen von einigen Tausend Euro kann es sich für den Kunden rechnen, ein Honorar zu bezahlen. Dies trifft selbst dann zu, wenn für die Vermögensberatung – je nach Fragestellung und Anlagewunsch – einige Stunden an Arbeit und Beratungsleistung berechnet werden müssen. Neben den Vorteilen für den Kunden können auch die Vermögensberater selbst von dieser Vergütungsart profitieren. Sie können in der Regel freier entscheiden, welches Produkt sie ihrem Kunden anbieten möchten oder dem Kunden gar abraten, neue Finanzprodukte zu wählen. Würden Vermögensberater dem Kunden zu keiner Anlage raten, dann würden sie im Falle der Provisionsberatung keine Einnahmen erzielen. Die Honorarberatung macht hingegen auch derartige Beratungen einfacher möglich.