Personendaten und das Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis ist eine vertragliche zugesicherte Pflicht des Kreditinstituts, kundenbezogene Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Durch das Bankgeheimnis erhält jeder Bankkunde in Deutschland die Sicherheit, dass Daten in Bezug auf die Einkommensverhältnisse oder den Beruf nicht weitergegeben werden dürfen. Neben den Daten der eigenen Bankkunden bezieht sich das Bankgeheimnis allerdings auch auf alle Daten von anderen Personen, von denen das Kreditinstitut durch die Geschäftstätigkeit erfährt.

Vorausgesetzt, die betreffenden Personen sind Kunden einer anderen Bank. Dabei muss es sich nicht immer um eigene Kunden handeln. Somit ist das Bankgeheimnis in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der Privatsphäre. Die Grundlagen zum Bankgeheimnis werden in den AGB der Kreditinstitute geregelt. Die Verschwiegenheitspflicht der Kreditinstitute wird in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern wie in Österreich oder der Schweiz, nicht gesetzlich geregelt. Aufgrund der langen Anwendung ist das Bankgeheimnis jedoch offiziell als Gewohnheitsrecht anerkannt, denn die selbst auferlegte Pflicht des Kreditinstituts, die Daten der Kunden zu schützen, gibt es in Deutschland bereits seit dem Jahre 1619. Mittlerweile gibt es in Deutschland jedoch gesetzliche Bestimmungen, durch welche das Bankgeheimnis gelockert wird. In gesetzlich geregelten Fällen kann dadurch das Bankgeheimnis umgangen werden, sodass Dritte, wie Behörden oder Institutionen, kundenbezogene Daten von Kreditinstituten abfragen können. Die Lockerungen des Bankgeheimnisses haben in Deutschland den Grund, dass zwar auch weiterhin die Privatsphäre der Bankkunden geschützt werden soll, jedoch soll auch eine gerechte Zahlung der Steuern ermöglicht werden.

Würde das Bankgeheimnis nicht durch entsprechende Gesetze gelockert werden, dann hätten Behörden keine Möglichkeit, sich in Zweifelsfällen über die Einkommensverhältnisse, wie über die Zinsen aus Kapitalerträgen oder die Anzahl der Konten, eines Bankkunden zu informieren. Behörden und Institutionen haben in Deutschland somit das Recht, in einigen Fällen Daten von Banken über Kunden einzuholen. Das betrifft zum Beispiel Bankkunden, welche Sozialleistungen beziehen. Sozialämter oder die Arbeitsagentur können zum Beispiel die Anträge auf die Richtigkeit der Angaben hin überprüfen und feststellen, ob die Anzahl der angegebenen Konten auch zutrifft. Aber auch Steuerbehörden haben die Möglichkeit, sich kundenbezogene Daten von Banken einzuholen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verdacht besteht, dass die Angaben nicht korrekt sind oder wenn bereits die Steuerfahndung eingeschaltet wurde. Daneben übermitteln die Kreditinstitute mittlerweile auch regelmäßig Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Amt wird regelmäßig über angemeldete oder auch genutzte Freibeträge für Kapitalerträge unterrichtet.