Risikobewertung bei Kompensationsgeschäften

Mit so genannten Kompensationsgeschäften haben Unternehmen die Möglichkeit, spezielle Verträge zu schließen, die Bezahlung in Form von Geld nicht oder nur zum Teil vorsehen. Stattdessen zahlt der Vertragspartner in Teilen oder komplett mit eigenen Waren oder Dienstleistungen. Derartige Konstruktionen können verschiedene Gründe haben, dementsprechend unterschiedlich sind die Vorteile, die sich für die Beteiligten daraus ergeben.

Zum einen ist es für den Käufer mit einem Kompensationsgeschäft möglich, dringend benötigte Waren oder Dienstleistungen einzukaufen, obwohl das Unternehmen aktuell nicht über ausreichende Liquidität verfügt. Dies kann im Inland vorkommen, besonders häufig sind Kompensationsgeschäfte jedoch im Handel mit ausländischen Unternehmen. Hier ist nicht zwangsläufig mangelnde Liquidität das größte Problem, vielmehr kann es sein, dass der Geschäftspartner im Ausland nicht im ausreichenden Maße Zugriff auf Devisen hat. Ein weiterer Vorteil von Kompensationsgeschäften im Auslandsgeschäft ist die Tatsache, dass die Transaktionskosten sehr niedrig bleiben. Zölle und Steuern sowie Gebühren für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr fallen nur in einem stark verminderten Umfang an, vor allem wenn die im Rahmen des Kompensationsgeschäfts gelieferten Waren im jeweiligen Land bleiben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass mit derartigen Kompensationsgeschäften auch protektionistische Maßnahmen eines Landes umgangen werden können. Da die Einführen hier mit Geschäften im jeweiligen Land verbunden werden, ist es möglich, vor allem Gesetze gegen den Abfluss von Kapital ins Ausland zu umgehen; solch ein Abfluss ist jedoch unerlässlich, wenn es um den Kauf von Investitionsgütern geht.

In der Regel ist das Risiko bei derartigen Kompensationsgeschäften relativ hoch, da die rechtlichen Probleme für Firmen, die nicht regelmäßig in einem bestimmten Land auftreten, beträchtlich sein können. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich auf Vermittler zu verlassen, die das Risiko eines solchen Kompensationsgeschäfts mindern. Dies können Banken sein, häufig sind es aber auch andere Unternehmen, die sich auf die Vermittlung von Kompensationsgeschäften spezialisiert haben. Kein Vermittler wird dagegen benötigt, wenn ein Kompensationsgeschäft im Wertpapiergeschäft genutzt wird. Bei dieser Variante werden Käufe und Verkäufe von Wertpapieren innerhalb einer Bank ausgeglichen. Für den Kunden hat dies den Vorteil, dass er die sonst anfallenden Gebühren für Kauf und Verkauf an einer Börse umgehen kann. Allerdings dürfen derartige Kompensationsgeschäfte in Deutschland nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin durchgeführt werden, da sich die Banken dem so genannten Börsenzwang unterworfen haben. Das bedeutet, dass Wertpapiere grundsätzlich über eine Börse, nicht bankenintern gehandelt werden.