Tausch von Wandelanleihen in Aktien möglich

Zu den vielen Rentenpapieren, die in diversen Varianten am Markt angeboten werden, gehören unter anderem auch die Wandelanleihen. Die ebenso als Wandelschuldverschreibungen bezeichneten Papiere sind insbesondere für solche Kunden geeignet, die möglicherweise nicht nur in festverzinsliche Wertpapiere, sondern ebenso in Aktien investieren möchten. Die Wandelanleihe hat zwar viele Eigenschaften, die ebenfalls auf die Optionsanleihe zutreffen, hebt sich aber dennoch in einigen wichtigen Punkten von diesen Rentenpapieren ab.

Grundsätzlich handelt es sich zunächst einmal um ein verzinsliches Wertpapier, welches für Anleger geeignet ist, die mit einem festen Ertrag kalkulieren möchten. Darüber hinaus erhält der Inhaber der Wandelanleihe zusätzlich noch das Recht, den Nominalwert des Papieres in Aktien einzutauschen. In dem Zusammenhang darf sich der Kunde allerdings nicht für jede beliebige Aktie entscheiden, sondern in den Anleihebedingungen ist exakt festgelegt, welche Aktienwerte gegen den Nominalwert der Anleihe eingetauscht werden dürfen. Darüber hinaus steht ebenfalls fest, welche Anzahl dieser Wertpapiere der Inhaber der Anleihe erhalten würde. Eine typische Wandelanleihe sieht beispielsweise so aus, dass der Nominalwert von jeweils 1.000 Euro zum Beispiel in 20 Aktien der Deutschen Bank umgetauscht werden darf. Ob dieser Tausch stattfindet, das festverzinsliche Wertpapier also quasi in Aktien umgewandelt wird, ist die Entscheidung des Inhabers.

Der große Unterschied zwischen der Wandelanleihe und der Optionsanleihe besteht darin, dass der Anleger bei der Optionsanleihe zusätzlich Aktien erwirbt und die Anleihe als solche trotzdem weiterhin genutzt werden kann. Bei der Wandelanleihe ist es hingegen so, dass tatsächlich ein Tausch in Aktien stattfindet, sodass der Kunde anschließend kein festverzinsliches Wertpapier mehr in Händen hält. Ein ebenfalls wichtiger Wert ist das Wandlungsverhältnis, welches beinhaltet, dass eine bestimmte Aktienanzahl gegen den Nominalwert der Anleihe eingetauscht werden kann. Von seinem Wandlungsrecht macht der Anleger natürlich insbesondere unter der Voraussetzung Gebrauch, dass der Gesamtwert der zu tauschenden Aktien auf Basis des aktuellen Kurses höher als der Nominalwert der Anleihe ist.