Vor- und Nachteile Kapitaldeckungsverfahren

Zu den wichtigen Begriffen zählt im Bereich der Kapitallebensversicherung und noch anderer Versicherungen unter anderem auch die Kapitaldeckung. Die Basis für die Kapitaldeckung ist ein Verfahren, welches auch unter der Bezeichnung Kapitaldeckungsverfahren bekannt ist. Bei diversen Versicherungsarten wird das Kapitaldeckungsverfahren als eine Alternative genutzt, während bei anderen Versicherungen, vor allen Dingen im Bereich der Sozialversicherung, das sogenannte Umlageverfahren zum Einsatz kommt.

Was aber genau ist das Kapitaldeckungsverfahren und wo wird es angewendet? Der Hauptinhalt besteht beim Kapitaldeckungsverfahren darin, dass ein Einzahler für sein „eigenes“ Kapital sorgt bzw. für die Leistungen, die er später aus der Versicherung „entnehmen“ kann. Wie genau das gemeint ist, kann man sich zum Beispiel an einer Kapitallebensversicherung deutlich machen, denn hier wird das Kapitaldeckungsverfahren im Grunde schon „immer“ angewendet. Der Versicherte zahlt viele Jahre Beiträge in die Kapitallebensversicherung ein. Der Versicherer nimmt von diesem Beitrag dann den Sparanteil, und investiert diesen in bestimmte Finanzprodukte, zum Beispiel in Bundeswertpapiere. Wird nun die Lebensversicherung fällig, dann erhält der Versicherte im Erlebensfall genau diese Sparanteile zurück, selbstverständlich nebst einer gewissen Rendite, die aus Zinsen und Überschussanteilen besteht. Somit ist im Prinzip jeder Versicherte selbst dafür verantwortlich, wie hoch die Leistung später sein wird. Denn wer monatlich einen höheren Beitrag einzahlt, bekommt später auch eine höhere Leistung. Ganz anders ist das Prinzip bei denjenigen Versicherungen, die nach dem sogenannten Umlageverfahren arbeiten. Hier erhalten nämlich alle Versicherten die Leistung, auf die sie einen Anspruch haben.

Nimmt man die gesetzliche Krankenversicherung als Beispiel, so erhält jeder Krankenversicherte die ihm zustehende Leistung, egal wie hoch seine Beitragszahlungen sind. Daher ist es beim Umlageverfahren oftmals auch so, dass ein Versicherter mitunter hohe Beiträge zahlt, selbst aber kaum eine Leistung beansprucht, während ein anderer Versicherter geringe Beiträge zahlt, aber hohe Leistungen erhält, die dann quasi von den anderen Versicherten „bezahlt“ werden. Da im Zuge des Kapitaldeckungsverfahrens für den Versicherten höhere Kapitalsummen aufgebaut werden, besteht natürlich immer ein gewisses Risiko, dass hier Verluste entstehen könnten. Gerade bei der fondsgebundenen Lebensversicherung kann das der Fall sein. Allerdings gibt es auf Seiten der Versicherer auch verschiedene Sicherungen, die Verluste möglichst komplett verhindern sollen. Neben der Kapitallebens- oder der privaten Rentenversicherung findet man das Kapitaldeckungsverfahren übrigens zum Beispiel auch bei den Pensionskassen, die im Zuge der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden. Bei der Pensionskasse erhält jeder Einzahlende eine Art von Konto, auf dem die Beiträge gesammelt werden. Daher gilt auch hier die Aussage, dass man später umso mehr Kapital erhält, desto mehr man zuvor eingezahlt hat.