Wer muss wann Baukostenzuschuss zahlen?

Entgegen der Annahme vieler Verbraucher handelt es sich bei dem Baukostenzuschuss nicht um eine staatliche Zuwendung, die man eventuell im Zusammenhang mit dem Bau eines Hauses bekommen würde. Daher werden sich die meisten Bürger auch keineswegs über den Baukostenzuschuss freuen, da sie diesen womöglich selbst zahlen müssen. Konkret müssen Strom- und Gaskunden diesen Baukostenzuschuss zahlen, und zwar an den jeweiligen Energieversorger, also an den Strom-und Gasanbieter.

Aber was ist der Grund dafür, dass die Verbraucher neben den normalen Strom- und Gaskosten für den Verbrauch und den Anschluss auch noch diesen Baukostenzuschuss zahlen müssen? Etwas nachdenklich kann man zunächst schon sein, dass der Bürger einen Zuschuss an die Versorger zahlen soll, denn immerhin arbeiten diese auf privatwirtschaftlicher Basis. Vergleichbar wäre das zum Beispiel damit, dass man ein Auto beim Händler kauft und dem Händler dann anteilig die Kosten für den Bau des Autohauses zahlen soll. Aber genau so funktioniert der Baukostenzuschuss im Prinzip bzw. wird dieser begründet. Der Baukostenzuschuss soll nämlich dazu beitragen, dass die Strom- und Gasnetzbetreiber den Bau der Versorgungsleitungen nicht alleine zahlen müssen. Man beteiligt sich als Kunde also demzufolge an den Baukosten, die den Versorgungsunternehmen durch die Erstellung von Stromnetzen oder Gasnetzen bzw. Gasleitungen entstehen. In der Regel bemerkt man als Strom- und/oder Gaskunde nicht einmal, dass man diesen Baukostenzuschuss zahlt, weil er in den zu zahlenden Beitrag mit eingerechnet wird.

Prinzipiell muss jeder Stromkunde und Gaskunde diesen Baukostenzuschuss zahlen, der sogar in einem Gesetz festgehalten und daher verbindlich geregelt ist. Was jedoch den Baukostenzuschuss im Bereich Strom betrifft, so gibt es hier eine für den Verbraucher wichtige und positive Ausnahme zu beachten. Beim Strom verhält es sich nämlich mit dem Baukostenzuschuss so, dass nur solche Haushalte den Zuschuss an die jeweiligen Versorgungsunternehmen zahlen müssen, die mit einer Anlage versorgt werden, die insgesamt mehr als 30 Kilowattstunden an Leistung erbringen kann. Solche Anlagen findet man ausschließlich in Mehrfamilienhäusern vor, in denen vier bzw. mehr Wohneinheiten versorgt werden müssen. Besitzer und Mieter eines Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses kommen also beim Strom um die Zahlung des Baukostenzuschusses herum. Was allerdings den Baukostenzuschuss an die Gasversorger betrifft, so gibt es hier keine Ausnahmen. Insofern muss jeder Gaskunde auch einen Baukostenzuschuss zahlen, wenn der Gasversorger diesen in Rechnung stellt. Verpflichtet ist er dazu natürlich nicht, denn selbstverständlich kann der Gasversorger freiwillig auf die Berechnung verzichten. Manche Gasversorger nutzen diese Möglichkeiten auch zur Neukundengewinnung, indem sie keinen bzw. einen deutlich geringeren Baukostenzuschuss berechnen, als sie maximal berechnen dürften.