Basiszins als Grundlage für die Verzugszinsen

Im Finanzsektor kennen die meisten Verbraucher zwei Arten von Zinsen, nämlich die Anlagezinsen und die Darlehenszinsen. Neben Tagesgeld- oder Kreditzinsen, die sich stets auf ein bestimmtes Finanzprodukt beziehen, gibt es aber auch noch etwas „globalere“ bzw. übergreifendere Zinsen, die eine spezielle Bedeutung haben. Hier ist zum Beispiel der Leitzinssatz zu nennen, den die Europäische Zentralbank zur Steuerung der Wirtschaft festlegt.

Eine ganz ähnliche Aufgabe, nämlich als übergeordneter Zinssatz zur Orientierung zu dienen, hat auch der sogenannte Basiszins. Dieser Zinssatz wird allerdings nicht von der Europäischen Zentralbank, sondern von der Deutschen Bundesbank festgelegt und nach einem bestimmten Schema berechnet. Diese exakte Berechnung hier aufzuführen würde etwas weit führen, zumal es sich dabei um eine nicht ganz einfach verständliche Rechenmethode handelt. Wichtig ist vielmehr zu wissen, welche Aufgabe und Funktion der Basiszinssatz hat. Zunächst ist noch wichtig zu erwähnen, dass die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz immer zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres festlegt. Dabei ist es in der Praxis so, dass sich der Zinssatz von der einen zur anderen „Überprüfung“ fast immer verändert. Vor rund drei Jahren war der Basiszinssatz zum Beispiel noch oberhalb der drei Prozent-Marke. Heute hingegen betragen die Basiszinsen nicht einmal mehr ein halbes Prozent (Stand Dezember 2011: 0,37 Prozent). Konkret hat der Basiszins in erster Linie die Aufgabe, die Grundlage für die Verzugszinsen zu bilden.

Was aber genau sind Verzugszinsen und wann werden sie verwendet? Verzugszinsen sind diejenigen Zinsen, die zum Beispiel ein Verkäufer dem Käufer in Rechnung stellen kann, falls der Käufer einer Ware diese nicht innerhalb einer normalen Frist von 30 Tagen bezahlt. In diesem Fall darf der Verkäufer deshalb Verzugszinsen berechnen, weil ihm das erwartete Kapital nicht rechtzeitig (wie kalkuliert) zur Verfügung steht, und er deshalb vielleicht seinen Kreditrahmen in Anspruch nehmen muss. Der Käufer gerät in der Regel nach 30 Tagen mit seiner Zahlung in Verzug, sodass der Verkäufer nun für jeden weiteren Tag auf Basis der Rechnungssumme Verzugszinsen berechnen darf. Wie hoch die Verzugszinsen sein dürfen, ist genau festgelegt, und zwar unter anderem durch die Höhe der Basiszinsen. Es ist per Gesetz geregelt, dass der Verkäufer einem Privatkunden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz berechnen darf, während es bei Gewerbekunden sogar acht Prozent über dem Basiszinssatz sind. Den aktuellen Basiszins von 0,37 Prozent als Beispiel genommen würde das bedeutet, ein säumiger privater Käufer müsste für jeden Tag der zu späten Zahlung Verzugszinsen von 5,37 Prozent zahlen, wobei der Zinssatz sich natürlich auf ein Jahr bezieht.