Wie hoch wird eine Abfindung versteuert?

Wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer einvernehmlich beendet wird, wird in der Regel ein Aufhebungsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag werden die Vereinbarungen zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses getroffen. Der Aufhebungsvertrag ist gültig sobald beide Vertragsparteien diesen unterschrieben haben. Ein Aufhebungsvertrag wird einem Arbeitnehmer häufig dann angeboten, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrages wird zudem eine Abfindungszahlung vereinbart.

Durch diese Abfindung soll der Arbeitnehmer einen Ausgleich für die frühzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten. Zudem wird dem Arbeitnehmer durch die Zahlung der Abfindung der Übergang in ein neues Arbeitsverhältnisses erleichtert. Die Abfindung wird stets als Bruttobetrag angegeben. Der gesamte Betrag aus der Abfindung ist somit steuerpflichtig. Die Versteuerung der Abfindung erfolgt, wie auch das Gehalt oder der Lohn nach dem §19 des Einkommensteuergesetzes. Einen steuerlichen Freibetrag für eine Abfindung gibt es seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr. Bis zu diesem Datum gab es die Möglichkeit der Steuerfreiheit für eine Abfindung. Diese Steuerfreiheit erfolgte gestaffelt, je nach Abfindungszahlung. Für die Zahlung der Abfindung muss der jeweilige Arbeitgeber neben der regulären Abrechnung zum Lohn oder Gehalt eine separate Abrechnung zur Abfindung erstellen. Denn die Besteuerung der Abfindung wird separat vorgenommen, sodass das zuständige Finanzamt prüfen kann, ob es sich auch wirklich um eine Abfindungszahlung handelt. So zählen beispielsweise Ansprüche am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht zum Abfindungsbetrag. Zu diesen Ansprüchen, welche nicht zu der Abfindung zählen, zählt beispielsweise das Weihnachtsgeld, welches dem Arbeitnehmer noch aus der Anstellung zusteht. Die zu zahlenden Steuern für die Abfindung wird der Arbeitgeber, wie auch die Steuern für das Lohn oder Gehalt, mit der Erstellung der Abrechnung an das Finanzamt überweisen. Durch die Abfindung erhöht sich automatisch die Höhe des Einkommens.

Aus diesem Grund würde sich bei einer regulären Versteuerung die zu zahlende Steuerlast massiv erhöhen. Daher wird die Abfindung separat anhand der sogenannten Fünftelregelung versteuert. Die gesetzlichen Vorgaben zu dieser Fünftelregelung werden in dem §34 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Laut dieser gesetzlichen Regelungen werden Abfindungen, wie auch einige andere Einkunftsarten, als außerordentliche Einkünfte versteuert. Laut der Fünftelregelung werden die sämtlichen außerordentlichen Einkünfte, wie zum Beispiel die Abfindung, durch fünf geteilt. Der so errechnet Betrag, also nur ein Fünftel der Abfindung, wird zum regulären jährlichen Einkommen hinzugerechnet. Die Lohnsteuer wird anschließend aus dieser Summe errechnet und mit dem vorherigen Jahreseinkommen verglichen. Aus diesen beiden Jahreseinkommen wird die Differenz ermittelt, welche laut dem Einkommensteuergesetz als die eigentliche Mehrbelastung gilt. Diese Mehrbelastung wird schließlich wieder mit fünf multipliziert. Das Ergebnis ist der Betrag, nach welchem die Steuern gezahlt werden müssen. Aufgrund dieser Fünftelregelung können Arbeitnehmer mit einem geringen bis mittelmäßigen Jahreseinkommen Steuern sparen. Jedoch sinkt die Ersparnis mit der Höhe der Abfindung, aus diesem Grund lohnt sich diese steuerliche Regelung nicht für Arbeitnehmer mit einem besonders hohen Jahreseinkommen, welche somit auch eine besonders hohe Abfindungszahlung erhalten.