Kapitalbindungsdauer und deren Nebeneffekte

Die Verfügbarkeit einer Geldanlage ist für sehr viele Anleger im Prinzip genauso wichtig, wie eine gute Rendite oder eine möglichst sichere Anlage zu wählen. Ob das angelegte Kapital zu jedem gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist, hängt von der sogenannten Kapitalbindung ab. Wie der Name bereits aussagt, ist es bei Geldanlagen mit einer Kapitalbindung so, dass der Kunde sein Anlagekapital für einen bestimmten Zeitraum entbehren muss. Dieser Zeitraum wird dann oftmals auch als Kapitalbindungsdauer bezeichnet.

Wie „streng“ diese Kapitalbindung dann im Einzelfall tatsächlich ist, hängt zum einem von dem gewählten Produkt und zum anderen nicht selten auch von der Kulanz des Anbieters ab. So gibt es zum Beispiel Anlagenformen, bei denen das Kapital definitiv für einen festen Zeitraum gebunden ist und der Anleger unter nahezu keinen Umständen vorzeitig verfügen kann. Zu diesen Produkten zählen zum Beispiel der Sparbrief oder auch geschlossene Fonds. Bei anderen Produkten wird die eigentliche Kapitalbindung mitunter etwas „lockerer“ gehandhabt, wie zum Beispiel beim Festgeld. Zwar bindet der Kunde sein Kapital auch beim Festgeld für den vereinbarten Zeitraum, jedoch sind manche Banken durchaus dazu bereit, gegen die Zahlung von Vorschusszinsen eine vorzeitige Verfügung zuzulassen. Einem solchen „Strafzins“ kann der Kunde am besten dadurch entgehen, dass er sich schon bei Abschluss der Geldanlage für die richtige Kapitalbindungsdauer, sprich für die richtige Laufzeit entscheidet. Gerade beim Festgeld ist dies eigentlich relativ einfach, denn es werden hier alle möglichen Laufzeiten von einem Monat bis hin zu mehreren Jahren angeboten.

Wer sich als Anleger nicht sicher ist, für welchen Zeitraum er sein Kapital binden kann, der sollte sich im Zweifelsfall einfach für eine etwas geringere Laufzeit entscheiden. Neben den genannten Produkten mit Kapitalbindung gibt es auch eine ganze Reihe von Geldanlagen, die gar keine Kapitalbindung beinhalten. Zu diesen Anlageprodukten gehört zum Beispiel das Tagesgeldkonto, denn hier kann der Kontoinhaber jederzeit eine Verfügung vom Konto veranlassen, das Kapital ist also in keiner Weise über einen bestimmten Zeitraum hinweg gebunden. Aber auch offenen Fonds, viele Anleihen und Aktien fallen in den Bereich der Anlageformen ohne jede Kapitalbindung. Zwar ist es bei Anleihen immer so, dass diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt „laufen“ und erst dann die Rückzahlung an den Inhaber der Anleihe erfolgt. Jedoch können die meisten Anleihen an der Börse gehandelt werden, sodass die eigentliche Kapitalbindung bis zum Laufzeitende aufgrund des möglichen Verlaufs an der Börse praktisch keine Bedeutung hat.